ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Busse&Ljunggren unterstützt Sie beim Kauf von Wohn- und Ferienhäusern sowie Grundstücken und Wohnungen in Schweden.
Es kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kaufinteressenten und dem Berater Busse&Ljunggren zustande, sobald der Interessent eine Willensbekundung zur Annahme des Angebots von Busse&Ljunggren bestätigt. Sofern mithilfe von Busse&Ljunggren der Kauf einer vom Interessenten selbst gefundenen Immobilie oder einer vom Berater empfohlenen Immobilie vollzogen wird, verpflichtet sich der Interessent zur Auszahlung der Provisionsansprüche ggü. dem Berater. Dies gilt ebenso, sollte sich der Interessent von Beginn an oder im Laufe des Erwerbsprozesses selbst mit dem Eigentümer oder dem schwedischen Makler in Verbindung setzen.
Sollte von Beginn an feststehen, dass der Berater lediglich den Erwerbsprozess einer vom Interessenten selbst gefundenen Immobilie unterstützen soll, kann hierzu ein separates Beraterhonorar vereinbart werden.
Bei Erwerb eines Objektes, das von Busse&Ljunggren vermittelt wurde oder bei dem der Berater den Erwerbsprozess beratend begleitet hat, entsteht ein Provisionsanspruch i.H.v. 3,95 % (mit vorangegangenem Beraterhonorar) bzw. 4,95 % (ohne vorangegangenes Beraterhonorar) der Kaufsumme in SEK, sofern keine andere Vereinbarung vor dem Kauf vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere auch dann, sollte ein Familienmitglied und/oder der/die Lebensgefährte/in als Käufer auftreten.
Zur Festsetzung des Provisionsanspruchs i.H.v. 3,95 % bzw. 4,95 % ist die vertraglich verbriefte Kaufsumme des Objektes bindend. Der Provisionsanspruch wird in EUR ausgezahlt und wird entsprechend dem Datum der Zusendung des Kaufvertrages und dem Umrechnungskurs EUR:SEK gemäß EZB festgelegt. Die Provision ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zusendung des Kaufvertrags zu leisten. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Mindestprovision, sollte der prozentual und kaufpreisorientierte Provisonsanspruch die Mindestprovision nicht übersteigen. Der Provisionsanspruch erlischt auch dann nicht, sollte der bereits unterzeichnete Kaufvertrag wieder aufgehoben werden oder eine Partei davon zurücktreten. Nach dem Immobilienkauf berät Busse&Ljunggren den Kaufinteressenten bis zu 6 Monate kostenfrei zu den Themen Bankkonto, Versicherung, Bootsplatz, Aufbau Objektvermarktung und ähnlich gelagerten Themenstellungen.
Da viele Interessenten nicht sofort und unmittelbar eine Immobilie in Schweden erwerben wollen, aber dennoch eine umfangreiche Beratungsleistung wünschen, bietet der Berater eine pauschale Beratungsleistung außerhalb des Provisionsmodells an. Dabei erwirbt der Interessent eine vorher vereinbarte Anzahl von Leistungsstunden, die der Berater für ein im Vorfeld besprochenes und innerprozessual anpassbares Themenfeld aufwendet. Der Interessent wird dabei wiederkehrend über die verbleibenden Leistungsstunden aufgeklärt und die Verwendung der verbliebenen Stunden wird gemeinsam festgelegt. Bei Bedarf können nach Absprache zusätzliche Leistungsstunden vereinbart werden. Der Interessent kann jederzeit den Beratungsauftrag widerrufen und erhält dann vom Berater eine Schlussabrechnung, die darin ggf. aufgeführten nicht verwendeten Leistungsstunden werden dem Interessenten ausgezahlt.
Jede Verhandlung und jede Vertragsabwicklung wird in Zusammenarbeit mit schwedischen Partnern, Maklern und Verwaltungseinheiten umgesetzt und unterliegt dabei der schwedischen Gesetzgebung. Wenngleich der Berater stets über einen Teil der relevanten Vorschriften aufklärt, obliegt es dem Interessenten, die für ihn relevanten Vorgaben, Gesetze und Vorschriften zu prüfen und für sich zu bewerten. Der Berater kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben in den Objektbeschreibungen aus Schweden übernehmen. Sofern der Interessent für ein selbst gefundenes Objekt eine Beratung für den Erwerbsprozess (Exekutionsmodell) anfragt, trägt der Interessent sämtliche Verantwortung, sich im Vorfeld über alle objektspezifischen Gegebenheiten und Umstände vor Ort zu informieren.
Der Berater kann kein exklusives Reservierungsrecht garantieren, weshalb ein zwischenzeitlicher Verkauf eines Objektes nie ausgeschlossen werden kann. Der Interessent verpflichtet sich, alle ihm vom Berater zugetragenen Unterlagen vertraulich zu behandeln, da diese ausschließlich für die Nutzung durch den Interessenten bestimmt sind. Eine kommerzielle Weiterverwendung aller Leistungen von Busse&Ljunggren ist ausdrücklich untersagt.
Die AGBs von Busse&Ljunggren treten in Kraft, sobald ein Angebot des Beraters den Interessenten erreicht und dieser eine Willensbekundung zur Annahme der Beratungsleistung abgegeben hat.
Da der Interessent selbst zur höchsten Sorgfalt aufgerufen wird und sich der Erwerb zwischen dem Interessenten und dem Eigentümer und ggf. mit dem schwedischen Makler vollzieht, können keine etwaigen Schadensersatzansprüche ggü. dem Berater entstehen. Sollte der Berater selbst, trotz hoher Sorgfaltsansprüche selbst grob fahrlässig gehandelt haben und sollten dadurch ggf. etwaige Schadensersatzansprüche entstanden sein, gilt die gesetzliche deutsche Verjährungsfrist.